Montag, 19. November 2012

Entrichtung der KFZ-Steuer für 2013

Zur Entrichtung der KFZ-Steuer für das Jahr 2013 werden von den Finanzämtern keine Aufforderungen mehr  verschickt. Des weiteren sind die Aufkleber für die Windschutzscheibe abgeschafft.

Das Formular zur Bezahlung der Steuer bei Post und Banken kann man sich über diese Adresse des Taxisnets unter Eingabe von Steuernummer (ΑΦΜ) und KFZ-Kennzeichen ausdrucken. 
Alternativ soll man bei der Post unter Vorlage des KFZ-Scheins und der Steuernummer bezahlen können.

Der Einzahlungsbeleg dient dann als Nachweis der Entrichtung der Steuer und muss im KFZ mitgeführt werden.